Die vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Kleinpartei“ eingestufte Gruppierung „Der III. Weg“ wurde zur Bundestagswahl zugelassen. Im Verfassungsschutzbericht 2020 heißt es zu ihr: „Die Partei dient nach wie vor als Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren.“
Bundeswahlausschuss prüft nur formale Voraussetzungen
Das entschied der Bundeswahlausschuss im Rahmen seiner Beratungen über die Zulassung kleinerer Parteien und Vereinigungen zur Bundestagswahl. Dazu prüft er, ob sie die Voraussetzungen zur Anerkennung als Parteien nach den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Insgesamt haben 87 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen. Gruppierungen, die diese Prüfung bestehen und die nötige Anzahl von Unterstützer-Unterschriften vorlegen, können an der Wahl teilnehmen.
Bundeswahlleiter Georg Thiel betonte, der Bundeswahlausschuss prüfe lediglich die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Partei, aber keine inhaltlichen Fragen. Er wies auf die Bedeutung der Transparenz im deutschen Wahlsystem hin. Von der Vorbereitung der Wahl bis zum Auszählen der Stimmen seien alle Schritte öffentlich.
DKP scheitert an der Zulassung
Die als linksextremistisch eingestufte DKP darf hingegen voraussichtlich nicht an der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss stellte am Donnerstag fest, dass sie ihre Rechtsstellung als Partei verloren habe. Begründet wurde dies damit, dass die 1968 gegründete kommunistische Partei die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte in den vergangenen sechs Jahren immer verspätet und nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht habe. Die Berichte hätten damit nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. „Fristen sind Fristen“, sagte Bundeswahlleiter Thiel.
Die DKP reagierte empört auf ihre Nicht-Zulassung. „Was hier versucht wird, das ist ein kaltes Parteiverbot“, erklärte der Vorsitzende Patrik Köbele. „Natürlich werden wir alle Rechtsmittel einlegen.“ Die Aberkennung des Parteistatus wäre der Versuch, die Partei „in den finanziellen Ruin zu treiben“.
Zulassung für SSW
Anerkannt als Partei und damit zugelassen zur Wahl wurde dagegen der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit und der nationalen Friesen. Die bislang nur im Kieler Landtag vertretene Partei macht sich nun Hoffnungen, mit einem Abgeordneten im nächsten Bundestag vertreten zu sein. Möglich wird dies, weil für sie die sonst übliche Fünf-Prozent-Hürde nicht gilt. Dazu sprach der Bundeswahlausschuss dem SSW am Donnerstag einstimmig auch den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit zu.