Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, dringt auf das Ende der Vorratsdatenspeicherung. „Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und wurde in den letzten Jahren immer wieder erfolgreich vor Gericht angegriffen“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Freitag. Er begrüßte die Ankündigung des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP), die Vorratsdatenspeicherung streichen zu wollen.
„Der vom Justizminister beschriebene Weg, bei einem konkreten Anlass und bei dem Verdacht auf das Vorliegen einer schweren Straftat nach richterlicher Anordnung Telekommunikationsanbieter zur Sicherung von Daten zu verpflichten, ist die rechtstaatlich saubere Vorgehensweise“, sagte Kelber. So werde verhindert, dass Millionen von Menschen grundlos überwacht und damit in der Ausübung ihrer Freiheitsrechte eingeschränkt werden.
Künstliche Intelligenz statt anlasslose Speicherung
Kelber setzt stattdessen auf die Hilfe von künstlicher Intelligenz bei der Unterstützung der Ermittler. Allerdings müssten auch dabei die Risiken und der Nutzen gegeneinander abgewogen werden, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Um einen Überblick darüber zu erhalten, wo der Staat die Daten der Bürgerinnen und Bürger überwacht und wie effektiv diese Eingriffe sind, forderte Kelber die Einführung einer Überwachungsgesamtrechnung. Diese müsse von einer unabhängigen Stelle vorgenommen und wissenschaftlich fundiert werden, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Datenschutzbeauftragter fordert Ende der Vorratsdatenspeicherung
24 Dez. 2021
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber fordert ein Ende der Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose Speicherung von Daten sei ein „massiver Eingriff in die Grundrechte“.
AFP
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