Ampel-Parteien und Union einigen sich auf Bundeswehr-Aufrüstung
Nach wochenlangem Ringen haben sich die Ampel-Koalition und die Union auf das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr geeinigt. Noch vor der Sommerpause soll mit der beschleunigten Aufrüstung begonnen werden.
Archivbild. 10.03.2015, Sachsen, Marienberg: Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 zeigen ihre Ausrüstung, die vor einem Schützenpanzer Marder liegt. (DPA)

Nach der Einigung von Union und Koalition auf Grundzüge des geplanten 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für die Bundeswehr sollen bald Rüstungsgüter im großen Stil bestellt werden. „Es wird unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht“, teilten Vertreterinnen und Vertreter von SPD, Grünen, FDP, CDU und CSU am Sonntagabend nach mehr als dreistündigen Verhandlungen in einer gemeinsamen Erklärung mit. Die Linksfraktion kündigte an, das vereinbarte Sondervermögen im Bundestag abzulehnen.

Lindner sieht Vorgaben der Schuldenbremse als gewahrt an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), in dessen Ministerium die Verhandlungen geführt worden waren, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass aus seiner Sicht zwei Ziele erreicht worden seien. „Erstens stärken wir die Bundeswehr in einem einmaligen finanziellen Kraftakt“, so Lindner. „Zweitens stellen wir solide Staatsfinanzen sicher, indem die Schuldenbremse des Grundgesetzes erhalten bleibt.“ Durch die Verankerung in der Verfassung werde der „besondere Ausnahmecharakter“ für die Bundeswehr betont. Das sei zur Bekämpfung der Inflation wichtig. Auch die Union im Bundestag begrüßte die Einigung. „Die 100 Milliarden fließen vollständig in die Bundeswehr. Das ist aus unserer Sicht der Kernpunkt“, sagte Unions-Haushälter Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. Linksfraktion kündigt Ablehnung im Bundestag an Die Linksfraktion kündigte derweil an, das von Koalition und Union vereinbarte Sondervermögen im Bundestag abzulehnen. Die Linke werde „eine entsprechende Grundgesetzänderung nicht mittragen“, sagte Fraktionschef Dietmar Bartsch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Bundeswehr habe zuallererst ein Beschaffungsproblem. „Angemessene Ausstattung der Bundeswehr für ihren grundgesetzlichen Auftrag ja, Aufrüstung nein.“ Stattdessen forderte Bartsch ein Sondervermögen zum Kampf gegen Kinderarmut. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Sondervermögen und die Einhaltung des sogenannten Zwei-Prozent-Ziels am 27. Februar als Reaktion auf Russlands Einmarsch in die Ukraine angekündigt. Das Sondervermögen soll im Grundgesetz verankert werden, weil dafür an der Schuldenbremse vorbei Kredite aufgenommen werden sollen. Deshalb ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich - und somit ein Mitwirken von Teilen der Opposition. „Wir stellen gemeinsam sicher, dass die Bundeswehr in den kommenden Jahren mit 100 Milliarden Euro zusätzlicher Investitionen gestärkt wird“, stellten die Verhandlerinnen und Verhandler klar. Dabei werde das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der NATO „im mehrjährigen Durchschnitt“ erreicht. Dieses Ziel besagt, dass zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung ausgegeben werden soll. Es soll der Vereinbarung zufolge aber nicht jedes Jahr aufs Neue exakt eingehalten werden müssen. Streitpunkt Cyberabwehr soll „aus dem Bundeshaushalt finanziert“ werden Beim Streitpunkt der Verwendung des Geldes wurde nun zwar vereinbart, dass auch Maßnahmen zur Cybersicherheit, für den Zivilschutz sowie zur Stabilisierung von Partnerländern ergriffen werden - aber „aus dem Bundeshaushalt finanziert“, also nicht aus dem Sondervermögen. Die Union hatte darauf gepocht, dass das Sondervermögen ausschließlich für die Bundeswehr verwendet wird. Vor allem die Grünen wollten, dass mit dem Geld auch Cyberabwehr sowie Unterstützung für Partnerstaaten finanziert wird. Mit dem geplanten Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens soll auch ein Wirtschaftsplan mit den konkreten Beschaffungsvorhaben beschlossen werden, vereinbarten Union und Koalition weiter. „Seine Realisierung wird von einem beratenden Gremium des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages begleitet.“ Weiter sieht die Vereinbarung vor: „Nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen wurde, werden weiter die erforderlichen Mittel zur Erreichung der dann gültigen NATO-Fähigkeitsziele bereitgestellt.“ Nach der Inanspruchnahme beginne auch die Tilgung „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“.

DPA