1277 Geduldete mit ungeklärter Identität erhalten Aufenthaltsrecht
Mit der Reform des Aufenthaltsrechts will die Ampel jenen helfen, die sich jahrelang in unsicherer Lage befanden. CDU-Politiker Throm kritisiert: Dadurch würden Menschen belohnt, die sich illegal in Deutschland aufhielten.
1277 Geduldete mit ungeklärter Identität erhalten Aufenthaltsrecht / Photo: DPA (DPA)

Vom neuen Chancen-Aufenthaltsrecht haben in den ersten Monaten nach seiner Einführung auch rund 1200 Ausländer profitiert, die wegen ungeklärter Identität geduldet in Deutschland gelebt hatten. Wie die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Throm (CDU) mitteilte, waren zum Stichtag 30. Juni im Ausländerzentralregister insgesamt 17.788 Menschen erfasst, denen das zum Jahreswechsel eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht erteilt wurde. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 1277 Menschen, die vorher mit einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ registriert waren. Das entspricht einem Anteil von rund sieben Prozent.

Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.

Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 1. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten, was für sie vorteilhafter ist.

Straftäter sind ausgenommen

Ausgenommen sind Straftäter und Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben. In den Anwendungshinweisen, die das Bundesinnenministerium zum Chancen-Aufenthaltsrecht mitgeliefert hat, heißt es, unter „wiederholt“ seien mindestens zwei Falschangaben beziehungsweise Täuschungshandlungen zu verstehen. „Insbesondere liegt ein wiederholtes Handeln vor, wenn der Betreffende gegenüber verschiedenen Behörden Falschangaben gemacht oder getäuscht hat.“

Am Ende der 18 Monate soll ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise ^alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“. In den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums heißt es: „Sofern während dieser Gültigkeitsdauer die Identität geklärt wird und sich dabei ergibt, dass der Ausländer zuvor getäuscht hat, führt diese Erkenntnis nicht zu einem Erlöschen des Chancen-Aufenthaltstitels.“ Denn Ziel des neuen Gesetzes sei es, dass sich die „Ehrlichmachung“ nicht nachteilig auswirken solle.

Union gegen Chancen-Aufenthaltsrecht

Die Union hatte sich im Bundestag gegen das Chancen-Aufenthaltsrecht ausgesprochen. Throm, der innenpolitischer Sprecher der Fraktion ist, kritisiert: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel belohnt diejenigen, die sich jahrelang massiv rechtswidrig in Deutschland verhalten.“ Dies seien Menschen, „die sich hier verbotenerweise aufhalten, also längst in ihre Heimat zurückkehren mussten“. Er fügte hinzu: „Und von denen wir nicht wissen, wer sie eigentlich sind - weil sie bewusst ihre Identität verbergen.“

Damit werde das fatale Signal gesendet: „Wer nur lange genug den Rechtsstaat ignoriert, wird von dieser Ampel am Ende honoriert“. Das Gegenargument der Ampel-Parteien, das Gesetz sei durch die Stichtagsregelung auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt, will der Innenpolitiker nicht gelten lassen. Throm sagt: „Wenn Stichtagsregelung nach Stichtagsregelung kommt, wirkt das auch schnell wie ein Anreiz“. Schließlich seien auch schon andere Stichtagsregelungen verlängert worden.

DPA