USA: Julius Bär will im Korruptionsfall außergerichtliche Einigung
Julius Bär ist bereit, eine Untersuchung über Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfe in den USA mit einer Millionenzahlung beizulegen. Die Schweizer Privatbank steht unter dem Verdacht, unter anderem in den FIFA-Korruptionsskandal verwickelt zu sein.
Das Logo der Schweizer Bank an ihrem Hauptsitz in Zürich. (DPA)

Die Schweizer Privatbank Julius Bär könnte eine Untersuchung über Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfe in den USA mit einer Millionenzahlung beilegen. „Die Bank befindet sich derzeit in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem US-Justizministerium (DOJ) über eine Lösung in dieser Angelegenheit, die zur Zahlung eines zweistelligen Millionenbetrags in Dollar führen könnte“, erklärte der Vermögensverwalter am Mittwoch.

Die seit 2015 laufende Untersuchung des DOJ geht dem Verdacht von Geldwäsche und Korruption nach, in die Funktionäre und Tochtergesellschaften des Weltfußballverbandes FIFA und der angeschlossenen Sportmedien- und Marketingunternehmen involviert sind.

Der lasche Umgang mit den Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche hatte Julius Bär im Februar eine harsche Rüge der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) und ein teilweises Geschäftsverbot eingebracht. Das Fehlverhalten stand im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Korruptionsfällen beim venezolanischen Ölkonzern PDVSA und der FIFA.

Julius Bär kündigte zudem die Auszahlung einer in Aussicht gestellten zweiten Dividendentranche an. Über die Auszahlung sollen die Aktionäre auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 2. November abstimmen. Die Bank hatte im Mai auf Ersuchen der Finma nur die Hälfte der ursprünglich vorgesehenen Dividende von 1,50 Franken je Aktie ausgezahlt.

Nicht der erste Skandal der Schweizer Privatbank

Die Schweizer Bank hat in jüngster Zeit mit negativen Schlagzeilen auf sich aufmerksam gemacht. WikiLeaks veröffentlichte im Januar 2008 interne Dokumente der Bank über verwaltete Konten auf den Cayman Islands. Die Daten verhärteten den bereits vorhandenen Verdacht gegen die Bank durch die Steuerfahndung des US-Finanzministeriums (IRS-CI), woraufhin ein Strafverfahren gegen die Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet worden ist. 2016 einigte sich die Schweizer Bank mit den US-Behörden und akzeptierte eine Strafzahlung von fast 550 Millionen Euro.

Ein weiterer Skandal war die Klage um die verschwundenen DDR-Millionen. 2014 reichte die Berliner Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär ein. Nach dem Mauerfall hatten Kader der DDR Hunderte von Millionen Deutsche Mark an Parteivermögen veruntreut und auf Konten der „Cantrade“, dem Vorgänger der Bank, gelagert. Anschließend verschwanden die Millionen. Die BvS fordert die Rückzahlung von 97 Millionen Franken plus der seit 1994 aufgelaufenen Zinsen. Eine endgültige Entscheidung steht auch in diesem Fall noch aus.

TRT Deutsch und Agenturen