HRW-Bericht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Uiguren-Region
Die Human Rights Watch legt in einem Bericht dar, dass Chinas Vorgehen gegen Uiguren und andere Turkvölker den Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfülle. Ein schnelles nationales und internationales Handeln sei erforderlich.
Uiguren in einem der zahlreichen Internierungslager des chinesischen Regimes. (Quelle: Human Rights Watch) (Others)

Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) hat am Montag in einem Bericht deutlich gemacht, dass das Vorgehen des chinesischen Regimes in der uigurischen Autonomieregion Xinjiang die Kriterien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllen könnte. Deshalb fordert die Organisation eine koordinierte Untersuchung der UNO über die „weit verbreiteten“ Missbräuche in der Region.

Der 53-seitige Bericht „‚Break Their Lineage, Break Their Roots‘: China's Crimes against Humanity Targeting Uyghurs and Other Turkic Muslims“ wurde mit Unterstützung der International Human Rights and Conflict Resolution Clinic der Stanford Law School erstellt. Seine Autoren kommen aufgrund ihrer Beobachtungen zu einem eindeutigen Fazit: Auf Grundlage der Standards des internationalen Rechtsrahmens bewertet, erfüllen Pekings Handlungen in Xinjiang die Kriterien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) definiert sind.

Es gebe insbesondere eindeutige Beweise für anhaltende Rechtsverletzungen, die sich gegen muslimische Turkvölker in China richteten, heißt es vonseiten der HRW. Zu diesen gehören durch das Regime verfolgte Minderheiten wie Uiguren, Kasachen und Kirgisen. China bestreitet konsequent alle Vorwürfe des Missbrauchs in der Region. Ex-US-Außenminister Mike Pompeo sprach hingegen Anfang des Jahres von einem „Genozid“, der an den mehrheitlich muslimischen Uiguren verübt werde. Sein Nachfolger Antony Blinken rückte von dieser Einschätzung namens der US-Regierung nicht ab.

Die HRW forderte die Regierungen weltweit auf, angesichts der Verbrechen an den Uiguren und anderen Minderheiten in China zu handeln. „Angesichts der Schwere der Übergriffe gegen turkstämmige Muslime ist es dringend notwendig, dass besorgte Regierungen starke, koordinierte Maßnahmen ergreifen, um die Rechenschaftspflicht einzufordern“, so HRW.

Die Menschenrechtsorganisationen riefen zudem den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dazu auf, eine Resolution zu verabschieden, um eine Untersuchungskommission einzurichten. Diese solle die Vorwürfe gegen die kommunistische Führung untersuchen, für Übergriffe verantwortliche Beamte identifizieren und eine Strategie erstellen, um diese zur Verantwortung zu ziehen. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte solle außerdem die Menschenrechtssituation in Xinjiang überwachen, darüber berichten und den Menschenrechtsrat regelmäßig informieren.

Die Erfolgschancen des Ansinnens sind begrenzt: China hat nicht nur die Möglichkeit, mittels seines Vetorechts als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates Maßnahmen in eigener Sache zu blockieren. Im Vorjahr gelang es Peking sogar, sich ausreichend Rückhalt in der UN-Generalversammlung zu sichern, um selbst als Mitglied in den UN-Menschenrechtsrat gewählt zu werden.

UN-Experten und Rechtsgruppen werfen China insbesondere vor, in den vergangenen Jahren mehr als eine Million Uiguren und andere ethnische Minderheiten im Autonomiegebiet Xinjiang in Internierungslagern eingesperrt zu haben. China gestand zunächst die Existenz der Lager nicht ein. Nachdem jedoch Beweise für die Lager aufgetaucht waren, sprach die chinesische Führung von Umerziehungslagern und „Schulen gegen Extremisten“.

Aufruf zu individuellen und nationalen Ermittlungen

Im vergangenen Dezember kündigte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) an, keine Untersuchung zu den Massenverhaftungen und den Vorgängen in den Lagern einzuleiten, weil die vorgeworfenen Verbrechen innerhalb Chinas stattfanden – und Peking sei dem Gericht nie beigetreten. China wiederholte, dass es dem Gerichtshof nicht beitreten werde, weil dessen Statuten die nationale Souveränität verletzten und seine Prozesse offen für politische Einmischung seien.

Der HRW-Bericht greift diese Problematik auf. Auch wenn der IStGH nicht handele, könnten Staatsanwälte auf nationaler Ebene individuell oder kollektiv Voruntersuchungen ähnlich jenen des IStGH durchführen. Diese Ermittlungen könnten Sanktionen oder Strafverfolgungsschritte gegen beteiligte Personen erleichtern.

Der Bericht ermutigte die Staaten, Gesetze zur universellen Gerichtsbarkeit und Sanktionen gegen Unternehmen, die mit Xinjiang verbunden sind, zu erlassen. In der Provinz betreibt unter anderem auch VW eine Fertigungsstätte für Elektroautos. Zudem, so wird in dem Bericht weiter empfohlen, müssten Staaten die UN-Beschwerdemechanismen nutzen, um Peking auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse unter Druck zu setzen.

Im März verhängten die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Kanada Sanktionen gegen chinesische Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang. China reagierte mit entsprechenden Gegensanktionen gegen mehrere Gesetzgeber, Forscher und Institutionen.


TRT Deutsch