Georgien feiert Urteil gegen Russland in Misshandlungsfall
Nach zwölf Jahren feiert Georgien vor Gericht einen „Sieg“ der Gerechtigkeit gegen Russland. Die Richter lasten Moskau die Misshandlung georgischer Kriegsgefangener an.
Urteil: Georgien feiert wegen Misshandlung Sieg gegen Russland (Archivbild) (AFP)

Georgien hat zwölf Jahre nach dem Südkaukasuskrieg gegen Russland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen späten „Sieg“ gefeiert. Die Richter gaben in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil Georgien Recht mit seiner Klage, dass Russland nach Ende der Kämpfe, die vom 8. bis 12. August 2008 dauerten, für „unmenschliche“ Handlungen gegen georgische Zivilisten verantwortlich sei. Anzulasten ist demnach Russland auch die Misshandlung georgischer Kriegsgefangener. Die georgische Präsidentin Salome Surabischwili wertete das Urteil als einen „Sieg“ der Gerechtigkeit. Den Krieg selbst hatte das Land verloren. „Straßburg hat ein historisches Urteil gesprochen“, sagte die Staatschefin bei einem Besuch in Brüssel. Auch in der georgischen Hauptstadt Tiflis (Tbilissi) begrüßten namhafte Politiker das Urteil.

Beim Schutz der Zivilisten „waren die Schritte der russischen Behörden unzureichend“

Die Richter hatten nach eigener Darstellung mehrere Zeugen vernommen und zahlreiche Dokumente gesichtet. Sie kamen demnach zwar zu dem Schluss, dass für die Zeit des fünftägigen Krieges Russland nicht verantwortlich gemacht werden könne für Menschenrechtsverstöße. Nach dem Waffenstillstand aber seien die russischen Behörden zuständig gewesen für die Lage in der Konfliktregion. Georgien hingegen hatte in dem Krieg gegen Russland die Kontrolle über seine abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien verloren. Nach dem Urteil hat Russland etwa Plündereien, Brandschatzungen, Misshandlungen und Folter durch südossetische Kräfte zugelassen. Weil Russland die Kontrolle hatte über Südossetien und Abchasien, hätte es auch die Menschenrechtskonvention durchsetzen müssen. „Solche Handlungen waren besonders schwerwiegend, weil sie gegen Kriegsgefangene verübt wurden, die einen besonderen Schutzstatus nach internationalem humanitären Recht hatten“, heißt es in dem Urteil. Auch beim Schutz der Zivilisten „waren die Schritte der russischen Behörden unzureichend“. Konkret zitiert wird ein Fall, in dem 160 georgische Staatsbürger, die meisten Ältere und Frauen, vom 10. bis 27. August 2008 von südossetischen Kräften in der Hauptstadt Zchinwali in einem Keller des Innenministeriums festgehalten wurden. Russland hatte Abchasien und Südossetien nach dem Krieg gegen internationalen Protest als unabhängige Staaten anerkannt und dort Tausende Soldaten stationiert. Völkerrechtlich gehören die Gebiete zu Georgien.

DPA