Viereinhalb Jahre Haft für Folterer des Assad-Regimes
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen syrischen Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung.
24.02.2021, Rheinland-Pfalz, Koblenz: Der Angeklagte Eyad A. betritt vor der Urteilsverkündung den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. (DPA)


Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. am Mittwoch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Folter und schwerwiegender Freiheitsberaubung zu viereinhalb Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten. Laut Anklage sollen A. und R. dem syrischen Geheimdienst von Diktator Baschar al-Assad angehört haben.
A. soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Al-Kathib-Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste A. bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis.
Die Vorsitzende Richterin Anne Kerber verwies in der Urteilsbegründung auf die bereits 1996 begonnene langjährige Tätigkeit von A. für den syrischen Geheimdienst, wo er als Ausbilder die körperliche Ertüchtigung überwacht habe. Seine Selbstbeschreibung sei gewesen: „Man muss die Leute zwingen, dass sie mehr ertragen.“

Ab 2004 habe er eine Fortbildung in Terrorismusbekämpfung gemacht, habe gelernt, Hinterhalte zu bekämpfen oder sie selbst zu errichten oder Festnahmen vorzunehmen. In Damaskus war A. laut Urteil für vier Stadtviertel verantwortlich. Seine Aufgabe sei dabei gewesen, Moscheen zu überwachen und Imame zu bespitzeln. Die Informationen habe er an Vorgesetzte weitergegeben.
Der im April vergangenen Jahres begonnene Koblenzer Prozess war ins Rollen gekommen, nachdem nach Deutschland geflüchtete Opfer ihre mutmaßlichen Peiniger wiedererkannt hatten. Sie berichteten im Prozess detailliert davon, wie sie im Al-Khatib-Gefängnis gefoltert worden waren.
Dass der Prozess in Deutschland stattfindet, liegt am Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben. Die beiden Angeklagten wurden im rheinland-pfälzischen Zweibrücken und in Berlin festgenommen.

AFP