Das Oberlandesgericht München hat die Daesh-Rückkehrerin Jennifer W. am Montag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging nach rund zweieinhalbjährigem Prozess wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Fall eines versklavten und getöteten Kindes. Dabei ging es um den Fall eines fünfjährigen jesidischen Mädchens.
Laut Anklage hatte W. das Kind zusammen mit ihrem Ehemann - einem in Frankfurt am Main vor Gericht ehemaligen stehenden Daesh-Kämpfer - 2015 im Herrschaftsgebiet des Daesh in Syrien als Sklavin gehalten und bei großer Hitze verdursten lassen. Die Richter werteten dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter in einem Fall als Versklavung mit Todesfolge. Die Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert.
Die 2014 in den Irak gereiste W. hatte während des Prozesses in der bayerischen Landeshauptstadt nicht bestritten, sich damals der Terrororganisation Daesh angeschlossen zu haben. Allerdings bestritt sie dabei eine Mitverantwortung für den Tod des Kindes. Ihre Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für die aus Lohne in Niedersachsen stammende Frau.
Im Sommer 2015 soll sie laut Anklage zusammen mit ihrem Mann Taha Al-J. auf einem Sklavenmarkt das in Kriegsgefangenschaft genommene Kind und dessen Mutter gekauft haben. Als sich das erkrankte Kind einnässte, soll es ihr Mann zur Strafe bei über 40 Grad Celsius Hitze ohne Trinkwasser in der Sonne angekettet haben. Das Kind soll verdurstet sein, wobei W. nichts dagegen unternommen haben soll.
Tod von versklavtem Mädchen: Zehn Jahre Haft für Daesh-Rückkehrerin
25 Okt. 2021
Die Daesh-Rückkehrerin Jennifer W. ist zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zusammen mit ihrem Ehemann hatte sie laut Anklage 2015 ein fünfjähriges jesidisches Mädchen in Syrien bei großer Hitze verdursten lassen.
AFP
Ähnliche Nachrichten
Bericht: Passanten gingen am ersten Halle-Opfer „teilnahmslos“ vorbei
„Ruhig, ja beinahe teilnahmslos“ sollen Passanten am Tag des Terroranschlags in Halle am ersten Opfer vorbeigelaufen sein. Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht eines Rechercheteams unter Berufung auf ein Video aus der Überwachungskamera.