Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen hat die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Kriegsflüchtlinge kritisiert. „Es passt nicht zusammen, davon zu reden, die Ukraine bestmöglich zu unterstützen und im gleichen Atemzug fahnenflüchtige Ukrainer zu alimentieren“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag). „Unabhängig davon hat sich die Entscheidung, Flüchtlingen aus der Ukraine sofort Bürgergeld zu zahlen, als grundsätzlicher Fehler erwiesen.“
Die Beschäftigungsquote von Ukrainern sei verschwindend gering, weil das Bürgergeld zum „Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme“ geworden sei. „Die Bundesregierung muss hier zwingend über einen Kurswechsel nachdenken“, forderte Stübgen. Er ist Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK), die von Mittwoch bis Freitag in Potsdam tagt.
„Kein Bürgergeld an Männer“
Stübgen schloss sich einer Forderung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, der bei der IMK auch über das Thema sprechen will. Herrmann hatte bereits im Mai gesagt: „Das Mindeste ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind.“ Die Männer würden für die Verteidigung der Ukraine gebraucht. Unabhängig davon war aus der Union schon mehrfach die Forderung gekommen, ukrainischen Flüchtlingen nicht mehr sofort Bürgergeld zu zahlen. Auch der Landkreistag spricht sich dafür aus.
Kriegsflüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land können seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich damals Bund und Länder verständigt. Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Flüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.
Kritik von den Grünen
Die Spitzenkandidatin der Grünen für die Brandenburger Landtagswahl, Antje Töpfer, kritisierte am Sonntag: „Die Forderung von Innenminister Stübgen, Bürgergeld an nach Deutschland geflohene Ukrainer im wehrfähigen Alter streichen zu wollen, ist unverantwortlich und inakzeptabel.“ Eine willkürliche Streichung des Bürgergelds sei derzeit überhaupt nicht möglich. Die Meinung von Stübgen, dass die Beschäftigungsquote von Ukrainern verschwindend gering sei, entbehre jeglicher Grundlage.
Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den „Job-Turbo“ angekündigt, um Geflüchteten mit Bleibeperspektive eine schnellere Vermittlung in Arbeit zu ermöglichen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, etwa 400.000 Geflüchtete direkt aus ihren Sprachkursen in Jobs zu vermitteln, darunter rund 200 000 aus der Ukraine. Nach Zahlen von April wurden seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs etwa 160.000 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Arbeit gebracht. Die Personalräte der Jobcenter kritisierten zuletzt allerdings das Vorgehen beim „Job-Turbo“.