Am zweiten Tag nach der Amoktat mit Toten und Verletzten in den Räumen der Zeugen Jehovas in Hamburg setzt die Polizei ihre Ermittlungen fort. Inzwischen sind auch einige Einzelheiten zum Täter bekannt. Der 35 Jahre alte Philipp F. war ein ehemaliges Mitglied der Hamburger Gemeinde der Zeugen Jehovas, die er vor eineinhalb Jahren freiwillig, aber offenbar nicht im Guten verlassen hatte, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Innenbehörde am Freitag sagten.
Bei der Tat am Donnerstag starben sieben Menschen und der Täter selbst, acht weitere Menschen wurden verletzt. Zu den Toten zählt die Polizei auch ein ungeborenes Kind. Der deutsche Täter war den Angaben zufolge Sportschütze, hatte seit Dezember 2022 eine Waffenbesitzkarte und war erst kürzlich von der Waffenbehörde aufgesucht worden.
Am Nachmittag sprach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) den Angehörigen und Freunden der Opfer bei einem Besuch am Tatort das tief empfundene Mitgefühl der Bundesregierung aus. „Es ist kaum in Worte zu fassen, was hier Furchtbares passiert ist. Was ein Täter mit dieser Amoktat anrichten konnte, ist wirklich grauenvoll.“ Sie sei tief bewegt, sagte die Ministerin. Sie kündigte an, den Entwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes noch einmal auf Lücken zu prüfen. Auch Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) und die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) besuchten den Tatort und drückten das tiefe Mitgefühl des Senats und der Hamburger Bevölkerung aus.
Innensenator: „Schlimmstes Verbrechen in der jüngeren Geschichte unserer Stadt“
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) bezeichnete die Tat als Amoklauf: „Eine Amoktat dieser Dimension - das kannten wir bislang nicht. Das ist die schlimmste Straftat, das schlimmste Verbrechen in der jüngeren Geschichte unserer Stadt.“ Der Amoktäter hatte mehr als 100 Mal geschossen. Bei den Todesopfern handelt es sich den Angaben zufolge um vier Männer, zwei Frauen und einen weiblichen Fötus im Alter von 28 Wochen. Die Männer und Frauen seien zwischen 33 und 60 Jahre alt, sagte der Leiter des Staatsschutzes der Polizei, Thomas Radszuweit. „Alle Todesopfer sind deutscher Staatsangehörigkeit und starben jeweils durch Schusseinwirkung.“
Die tödlichen Schüsse waren am Donnerstagabend gegen 21.00 Uhr während einer Veranstaltung im Gebäude der Gemeinde im Hamburger Norden gefallen. Die Polizei war schnell am Ort. Der Täter erschoss sich. Als Extremist war der 35-jährige Schütze nach Angaben aus Sicherheitskreisen nicht bekannt. Seit dem 12. Dezember sei er im legalen Besitz einer halbautomatischen Pistole gewesen, sagte Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Dabei habe es sich um die Tatwaffe gehandelt. Der Amoktäter stammt aus Memmingen in Bayern. Seit 2015 war er dpa-Informationen zufolge in Hamburg gemeldet.
Die Waffenbehörde erhielt nach Angaben von Meyer im Januar einen anonymen Hinweis auf eine mögliche psychische Erkrankung von Philipp F. Anfang Februar sei F. von zwei Beamten der Waffenbehörde unangekündigt aufgesucht worden. Es habe keine relevanten Beanstandungen gegeben. Die rechtlichen Möglichkeiten seien damit ausgeschöpft gewesen. Nach den Schüssen fand die Polizei laut Staatsanwaltschaft in der Wohnung des mutmaßlichen Täters auch eine größere Menge Munition.
Streit zwischen Gemeinde und Täter?
Mögliche Konflikte innerhalb der Glaubensgemeinschaft schließen die Ermittler nicht aus. Polizeipräsident Meyer sagte, es gebe Hinweise auf einen Streit „möglicherweise aus dem Bereich der Zeugen Jehovas“. Nach Radszuweits Angaben hatte der Amokschütze die Gemeinde vor anderthalb Jahren freiwillig verlassen, „aber offenbar nicht im Guten“.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), künftig sollten nicht nur Unter-25-Jährige ein amtsärztliches Gutachten vorlegen müssen, wenn sie eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, forderte zu klären, warum die Kontrollen des Täters keine Anzeichen für eine Gefahr geliefert und nicht zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis geführt hätten.