Rund zwei Wochen nach einer aufsehenerregenden Koran-Verbrennung in Schweden haben die EU-Staaten, Großbritannien und die USA am Dienstag vor dem UN-Menschenrechtsrat zur Ablehnung eines Resolutionsentwurfs gegen „religiösen Hass” aufgerufen. Im von Pakistan eingebrachten Entwurf werden „alle Befürwortungen und Äußerungen von religiösem Hass” verurteilt und Länder aufgerufen, Gesetze gegen solche Handlungen zu verabschieden. Vertreter mehrerer westlicher Staaten begründeten ihre Ablehnung damit, dass der Appell im Widerspruch zur Meinungsfreiheit stehe.
Nach Ansicht von Pakistans UN-Botschafter Khalil Hashmi ist der Entwurf, in dem ausdrücklich die „jüngsten öffentlichen und vorsätzlichen Handlungen, die den Koran entweiht haben” erwähnt werden, hingegen ausgeglichen und enthält keine Vorwürfe an einzelne Staaten.
Der britische UN-Botschafter Simon Manley räumte zwar - wie andere westliche Diplomaten - ein, dass die Meinungsfreiheit in Ausnahmefällen eingeschränkt werden könne. Sein Land weise aber die Ansicht zurück, dass „Angriffe auf die Religion (...) grundsätzlich einen Aufruf zum Hass darstellen”.
Pakistan beantragt Diskussion über „religiösen Hass”
Die Abstimmung über die Resolution ist erst für den frühen Mittwochmorgen (Ortszeit) angesetzt. Pakistan hatte die Debatte über „religiösen Hass” im UN-Menschenrechtsrat beantragt, nachdem Ende Juni in Schwedens Hauptstadt Stockholm ein ins Land geflüchteter Iraker während des islamischen Opferfestes Eid al-Adha vor der Hauptmoschee unter anderem Schinkenstreifen - die Muslimen als unrein gelten - in ein Exemplar des Koran gesteckt Seiten daraus verbrannt hatte.
Der Mann hatte zuvor von den schwedischen Behörden eine Genehmigung für seine Protestaktion erhalten. Er begründete seinen Antrag unter anderem mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. In der islamischen Welt sorgte die Aktion für teils heftige Proteste.
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sagte in der Debatte am Dienstag, zwar müssten die Staaten der Welt „jeglichen Aufruf zum Hass auf Grundlage von Nationalität, Ethnie oder Glauben” untersagen. Allerdings müsse „jegliche Einschränkung der Meinungsfreiheit" grundsätzlich eine Ausnahme bleiben. Geschützt werden sollten dabei Türk zufolge Menschen - es dürfe aber nicht darum gehen, „religiöse Glaubenssätze jeglicher Kritik zu entziehen”.