Ein schwedisches Berufungsgericht hat am Montag entschieden, dass die Polizei zu Unrecht zwei Kundgebungen verboten hat. Demonstranten hatten zu Jahresbeginn vor der türkischen und der irakischen Botschaft in Stockholm Koranverbrennungen geplant.
Das Urteil ist auf die Koranverbrennung vor der türkischen Botschaft in Stockholm zurückzuführen. Durch die Proteste im Januar war Schweden nach Ansicht der Polizei zu einem „bevorzugten Ziel für Anschläge“ geworden. Das Berufungsgericht teilte aber die Bedenken in Bezug auf die öffentliche „Ordnung und Sicherheit“ nicht. Sie stünden „nicht im hinreichend deutlichen Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung oder ihrer unmittelbaren Umgebung“, so die Begründung.
Schwedens NATO-Bewerbung
Die Koranverbrennung belastet auch die diplomatischen Beziehungen. Die Verbrennung der heiligen Schrift im Januar hatte in der muslimischen Welt Empörung ausgelöst. Wochenlang hatte es Proteste und Boykottaufrufe gegen schwedische Waren gegeben.
„Es ist klar, dass diejenigen, die eine solche Schande vor der Botschaft unseres Landes verursacht haben, kein Wohlwollen für ihren NATO-Beitrittsantrag erwarten können“, sagte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan.
Ankara blockiert die schwedische Bewerbung um eine NATO-Mitgliedschaft. Sie wirft Stockholm vor, nicht gegen Anhänger der terroristischen PKK/YPG vorzugehen.
Die Terrororganisation PKK führt seit mehr als 40 Jahren Anschläge in Türkiye durch. Sie wird dort für den Tod von mehr als 40.000 Menschen verantwortlich gemacht. Auch in den USA und der EU wird sie als Terrororganisation eingestuft. Die YPG ist der syrische Ableger der Terrorgruppe PKK.