Belgische Gerichte sind laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht dafür zuständig, Vorwürfen gegen den Vatikan nachzugehen. Das urteilte das Straßburger Gericht am Dienstag (Az. 11625/17).
In Straßburg beschwert hatten sich 24 Menschen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden, die allesamt angeben, als Kinder von katholischen Priestern sexuell misshandelt worden zu sein. Sie werfen dem Heiligen Stuhl, der vom Papst repräsentiert wird, strukturelle Probleme im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche vor. Ihr Menschenrecht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, weil belgische Gerichte sich der Vorwürfe nicht hatten annehmen wollen.
Dieser Argumentation folgte der Menschenrechtsgerichtshof nicht. Der Heilige Stuhl in Rom habe Merkmale, die ihn völkerrechtlich einem Staat nahezu gleichstellten. Daher genieße er Staatenimmunität. Das heißt, Gerichte anderer Länder können ihn nicht verurteilen.
Die 24 Beschwerdeführer hatten in Belgien allerdings auch gegen einzelne Vertreter der katholischen Kirche geklagt - und waren damit ebenfalls gescheitert. Das liege an Formfehlern und könne Belgien nicht angelastet werden, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Missbrauch in der Kirche: Mutmaßliche Opfer scheitern mit Klage
12 Okt. 2021
24 mutmaßliche Opfer sexueller Misshandlungen sind mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Weil belgische Gerichte ihren Vorwürfen nicht nachgehen wollten, hatten die Kläger den Rechtsweg beschritten.
DPA
Ähnliche Nachrichten
Paris: Mehr als 140 Festnahmen nach Verabschiedung der Rentenreform
In Frankreich reißen die Unruhen wegen der umstrittenen Rentenreform nicht ab. In der Nacht zu Dienstag nahm die Polizei allein in Paris 142 Demonstranten fest. Sowohl linke als auch rechtsnationale Politiker wollen das Verfahren überprüfen lassen.