Großbritannien: Assange darf in Berufung gehen
Wikileaks-Gründer Assange darf Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London mit. Damit erringt Assange im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA einen Teilsieg. Der juristische Streit dürfte sich weiter hinziehen.
Großbritannien: Assange darf gegen das jüngst ergangene Urteil, das ein Auslieferungsverbot aufgehoben hatte, in Berufung gehen. (Reuters)

Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Verfahren um seine Auslieferung an die USA vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung gehen. Der High Court in London ließ den Berufungsantrag des Australiers am Montag zu. Der 50-Jährige sitzt seit über zwei Jahren in Großbritannien in Haft. In den USA droht ihm unter anderem wegen des Vorwurfs der Spionage eine lange Gefängnisstrafe. Ein britisches Gericht hatte vor rund einem Jahr seine Auslieferung unter Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten. Die USA hatten das Urteil jedoch angefochten und Recht bekommen; ein Berufungsgericht hob das Auslieferungsverbot im Dezember auf. Dagegen will Assange nun vor dem obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, vorgehen. In den USA drohen dem Australier bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Assange ist dort wegen Spionage und der Veröffentlichung geheimer Dokumente aus den Kriegen im Irak und in Afghanistan auf der Enthüllungsplattform Wikileaks angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

AFP