EU-Regeln für Digitalriesen: Verbraucherschützer fordern strenge Kontrolle
Ab Donnerstag gelten neue EU-Regeln, die die Macht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon, Apple und Co. einschränken sollen. Doch Verbraucherschützer warnen, die EU-Kommission müsse die Einhaltung der Regeln auch streng kontrollieren.
Einen Tag vor Inkrafttreten der neuen EU-Regeln für große Digitalkonzerne haben Verbraucherschützer eine entschlossene Durchsetzung der Vorschriften angemahnt. / Photo: AFP (AFP)

Ob „manipulative Benutzeroberflächen“ oder die Bevorzugung eigener Produkte in Internet-Suchergebnissen: Einen Tag vor Inkrafttreten der neuen EU-Regeln für große Digitalkonzerne haben Verbraucherschützer eine entschlossene Durchsetzung der Vorschriften angemahnt. Die EU-Kommission müsse gegen mögliche Umgehungsversuche „entschieden vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten“, forderte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, am Mittwoch. Nur so könne die Regulierung der digitalen Märkte „ihre positive Wirkung“ für Verbraucher entfalten.

Hintergrund ist, dass mit dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) am Donnerstag neue Regeln der EU in Kraft treten, mit denen Brüssel die Marktmacht sogenannter Gatekeeper beschränken will. Zu diesen „Torwächtern“ des Internets zählen zunächst der Google-Mutterkonzern Alphabet, Amazon, Apple, die Facebook-Mutter Meta und Microsoft - sowie auch das chinesische Unternehmen Bytedance, das hinter Tiktok steht.

Der DMA erlege den Gatekeepern „umfangreiche Verhaltensregeln auf, die die Wahlfreiheit der Verbraucher erhöhen sowie den Wettbewerb stärken sollen“, erklärte der vzbv. „So dürfen Anbieter wie Google oder Apple beispielsweise ihre Nutzer künftig nicht mehr daran hindern, vorinstallierte Apps zu löschen oder alternative, günstigere App Stores zu nutzen.“

Zudem sei es Gatekeepern nicht mehr gestattet, ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen in Suchergebnissen oder auf digitalen Marktplätzen zu bevorzugen oder besser sichtbar zu machen. Damit erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher „Zugang zu potenziell besseren Angeboten beim Online-Einkauf“, hob der vzbv hervor.

Zugleich verwies vzbv-Chefin Pop darauf, dass die Gatekeeper den DMA „im Sinne des Gesetzes“ auch umsetzen müssten. „Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC hat bereits Hinweise dafür gefunden, dass zumindest einige Gatekeeper, wie Meta oder Amazon, versuchen könnten, die neuen Regeln zu umgehen“, mahnte Deutschlands oberste Verbraucherschützerin. So könnten Nutzer mithilfe „manipulativer Nachrichten oder Auswahlmenüs davon abgehalten werden, von ihrer neuen Wahlfreiheit Gebrauch zu machen“, warnte sie.

Insgesamt fallen ab Donnerstag 22 Dienste der bislang sechs Gatekeeper unter das Gesetz. Dazu gehören die Google-Suchmaschine, der App Store auf iPhones und die Plattformen Facebook, Instagram und Tiktok. Die EU-Kommission behält sich vor, künftig weitere Unternehmen und Dienste auf die Liste zu setzen.

AFP