EU-Parlament für Begriffsfreiheit bei Fleischersatzprodukten
Das EU-Parlament stellt sich gegen die Forderungen der Agrarlobby und erklärt Ersatzprodukte mit fleischbezogenen Bezeichnungen für weiterhin zulässig. Die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse soll jedoch eingeschränkt werden.
Ein Vegetarischer Burger mit Bullette auf pflanzlicher Basis. (Reuters)

Das EU-Parlament hat sich gegen ein Verbot der Vermarktung von Fleischersatzprodukten unter Begriffen wie Veggie-Burger oder vegane Wurst ausgesprochen. Die Abgeordneten lehnten am Freitag einen entsprechenden Antrag ab. Weiter eingeschränkt werden soll aber das Marketing von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse.

Dem abgelehnten Antrag zufolge sollten „sich auf Fleisch beziehende Begriffe und Bezeichnungen (...) ausschließlich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten“ sein. Als Beispiele werden die Bezeichnungen Steak, Wurst, Schnitzel, Burger oder Hamburger genannt. Fleischlose Ersatzprodukte hätten dem Gesetzesvorschlag zufolge diese Begriffe nicht mehr in ihrer Produktbezeichnung führen dürfen.

Die vom Landwirtschaftsausschuss des Parlaments vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren in erster Linie auf den Druck von Agrarverbänden zurückgegangen. Der Generalsekretär der europäischen Agrarlobby Copa-Cogeca, Pekka Pesonen, beklagte etwa, Anbieter von Ersatzprodukten würden „Fleischbezeichnungen kapern“.

„Einschränkung von Milchprodukten nicht mit Verbraucherschutz vereinbar“

Die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC lobte den Beschluss als „gute Neuigkeit“. Die Verbraucher seien nämlich keineswegs verwirrt von Soja-Steaks oder Kichererbsen-Würstchen im Regal, wenn solche Produkte klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet seien. Vielmehr machten es Bezeichnungen wie Burger oder Steak für Verbraucher einfacher, solche Produkte in ihre Mahlzeiten zu integrieren.

Weiter eingeschränkt werden soll nun nur die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse. Schon nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte nicht mehr als Sojamilch oder Pflanzenkäse verkauft werden. Dieses Verbot soll nun auf Bezeichnungen wie „-geschmack, -ersatz, Art oder dergleichen“ ausgeweitet werden. Ausgenommen davon sind seit langem gängige Begriffe wie Erdnussbutter oder Kokosmilch.

Die Einschränkung für Milchprodukte kritisierte die Verbraucherschutzorganisation als „unnötig“. Das habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun.

„Debatte über Veggie-Burger sinnlos“

Der Markt für Fleisch- und Milchersatzprodukte auf der Basis von pflanzlichem Eiweiß boomt seit Jahren. Schätzungen zufolge hat sich der Absatz von Fleischersatzprodukten in Europa in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt.

Die Verbraucherorganisation BEUC betonte, mehr Menschen in der EU müssten sich „für ihre Gesundheit und für die des Planeten“ öfter pflanzlich ernähren. Am besten sei dabei, selbst zu kochen – doch dazu hätten nicht alle Zeit oder Fähigkeit. „Attraktive, günstige und bequeme Alternativen zu tierischem Eiweiß“ seien daher notwendig.

Greenpeace nannte die ganze Debatte über Veggie-Burger „sinnlos“. Es sei „erbärmlich“, dass das Parlament sich hier nicht gegen die Agrarlobby gewehrt habe.

AFP