Eine aktuelle Studie zur Akzeptanz von Hartz-IV-Sanktionen legt nahe, dass die Kürzung von Leistungen an Menschen mit ausländischen Namen in weiten Teilen der Bevölkerung eher Akzeptanz finden würde als jene für Leistungsempfänger mit deutschen Namen. „Die Befragten kürzten dem fiktiven Herr Bergmann bei Regelverstößen mit 26 Prozent durchschnittlich weniger stark die Leistungen als dem fiktiven Herr Yıldırım mit einer durchschnittlichen Sanktionshöhe von 33 Prozent“, konstatierte die Studie um Philipp Linden von der Universität Siegen vergangenen Mittwoch.
Onlinestudie mit fiktiven Fallbeispielen
„Unter welchen Bedingungen würden StudienteilnehmerInnen hypothetischen Hartz-IV-Beziehern die Leistungen kürzen?“, lautete dabei die zentrale Fragestellung des Projekts. 2621 Befragte nahmen demnach an der Online-Studie teil. „Ihnen wurden fiktive Fallbeispiele inklusive fiktiver Fehlverhalten vorgelegt, aufgrund derer sie eine aus ihrer Sicht angemessene Sanktionshöhe zwischen 0 und 100 Prozent auswählen sollten“, umschreibt die Universität ihr Projekt.
Mehr als 77 Prozent der Befragten hielten Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher grundsätzlich für sinnvoll, so die Studie. Eine fehlende oder niedrige Motivation der Leistungsempfänger bei der Jobsuche sowie verpasste Termine im Jobcenter wurden demnach von den Teilnehmern der Studie höher bestraft. Doch auch ein weiterer Faktor war für einige Teilnehmer von Bedeutung und hatte eine Bereitschaft zur Benachteiligung von Hartz-IV-Beziehern zur Folge: ein ausländischer Name.
„Doppelte Bestrafung“ für Menschen mit Migrationshintergrund
„Die vermutete Herkunft des Leistungsbeziehers spielte offenbar bei der Entscheidung eine ausschlaggebende Rolle“, hält die Studie fest. Einem fiktiven Herrn Bergmann seien die Leistungen bei Regelverstößen mit durchschnittlich 26 Prozent gekürzt worden – bei einem fiktiven Herrn Yıldırım lag dieser Wert demnach bei 33 Prozent.
Die Online-Studie stellt außerdem fest: „In den wenigen Fällen, in denen Befragte die Leistungen von Beziehern komplett streichen wollten, waren die Leidtragenden ebenfalls häufiger Menschen mit ausländischem Namen.“ Dies weise auf eine Bereitschaft zur „doppelten Bestrafung“ für Menschen mit ausländisch klingenden Namen hin.
Laut Linden kann eine ähnliche Einstellung unter realen Fallmanagern in Jobcentern nicht ausgeschlossen werden. Weitere Studien sollen nun Jobcenter auf entsprechende Praktiken überprüfen.