Das Amtsgericht in Köln hat einen 44-jährigen Polizist wegen einer rassistischen Beleidigung gegen einen Kollegen verwarnt. Zudem behält sich das Gericht die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro vor. Diese wird ein Jahr lang zur Bewährung ausgesetzt. Einzige Auflage: Der Polizist muss straffrei bleiben und einen Betrag von 500 Euro an die Staatskasse zahlen. Die Prozesskosten trägt der Beschuldigte, wie die „t-online“ berichtet.
Anspielung auf Drogendealer am Ebertplatz
Der Angeklagte leitete am 19. November 2019 eine Übung. Dabei sollten jüngere Kollegen darin trainiert werden, bei einer Festnahme mutmaßlichen Straftätern gegenüberzutreten. Zu Trainingszwecken sollte einer im Team den Täter mimen. „Mach du das mal, du bist schwarz und wir wollen das hier ja authentisch nachstellen. Holen wir den schwarzen Mann in die Mitte", hat laut Anklage der Übungsleiter damals gesagt.
Mehrerer Polizistinnen und Polizisten, die an dem Tag vor Ort anwesend waren, seien zu diesem Vorfall in der Tiefgarage der Polizeiwache Ehrenfeld vernommen worden. Staatsanwältin und Richter sahen es nach Ende der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass diese oder sehr ähnliche Sätze gefallen seien.
Der Angeklagte selbst habe die Darstellung bestätigt und dazu erklärt, er habe auf diese Weise die Situation „unterhaltsam und anschaulich“ gestalten wollen. Aus seiner Sicht habe der Spruch gepasst, da er die Übung in den Kontext schwarzafrikanischer Drogendealer am Ebertplatz gestellt habe. An der Reaktion des Kollegen habe der Angeklagte „t-online“ zufolge jedoch bemerkt, hier sei „etwas passiert“.
Angeklagter sieht sich als Opfer politischer Intrige
„Es ist mir schon klar, dass es farbige Dealer gibt. Aber nur, um das nachzuspielen – warum muss man mich dafür nehmen? Nur, weil solche Leute mit meiner Hautfarbe rumlaufen? Das fühlt sich blöd an“, habe der 29-Jährige im Zeugenstand ausgesagt. Auch glaube er den mehrfach vorgebrachten Entschuldigungen nicht. Es habe zunehmend einen Beigeschmack gewonnen, „dass es nicht darum ging, sich zu entschuldigen, sondern darum, dass der Strafantrag zurückgezogen wird."
Später habe er sich an seinen Vorgesetzten gewandt und dann den Strafantrag gestellt. Das habe der Angeklagte moniert. Er habe ihn gefragt, warum er damit gleich zum Dienstgruppenleiter gehe. Dazu habe er Beispiele angeführt, warum das falsch gewesen wäre. Vor Gericht habe der Angeklagte zudem versucht, sich selbst als Opfer darzustellen und angeprangert, der Fall werde „politisch benutzt“.
„Wir müssen endlich den Alltagsrassismus überwinden“
Das Gericht habe die Sichtweise des Angeklagten kritisiert. Es gehe nicht an, dass man einem Menschen aufgrund seiner Hautfarbe suggeriere, er sehe wie ein Straftäter aus.
Auch die Staatsanwältin habe deutliche Worte in Richtung des Angeklagten gefunden: „Wir sind im Jahr 2021. Wir müssen Alltagsrassismus langsam überwinden. Das müssen Sie auch einsehen.“
Rassismus in Köln: Schwarzer Polizist sollte Drogendealer spielen
9 Dez. 2021
Um eine Trainingssituation „authentisch“ darstellen zu können, sollte ein Polizist mit dunkler Hautfarbe einen Drogendealer mimen. Das Amtsgericht in Köln verwarnte den Übungsleiter wegen rassistischer Beleidigung.
TRT Deutsch
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