Eine niederländische Hochschule hat nach einem massiven Internet-Angriff einen Teil des ihr gestohlenen Gelds zurückerhalten - und das mit „Superzinsen“: Die Universität Maastricht habe 2019 ein Lösegeld von 200.000 Euro in Bitcoin gezahlt, berichtete am Samstag die Tageszeitung „De Volkskrant“. Davon bekomme die Hochschule jetzt zwar nur einen Teil zurück - aber auch dieser mache bedingt durch die Wertexplosion der Internetwährung rund 500.000 Euro aus.
Kriminelle sperren Zugriff auf Daten
Die Universität wurde den Angaben zufolge 2019 von einer groß angelegten Cyberattacke heimgesucht. Dabei setzten die Kriminellen sogenannte Ransomware ein, eine Art Schadprogramm, das den Zugriff auf Daten sperrt oder einschränkt, bis das Opfer ein Lösegeld zahlt. Die Kriminellen verschlüsselten demnach hunderte von Windows-Servern und Backup-Systemen, so dass „25.000 Studenten und Angestellte nicht mehr auf wissenschaftliche Daten, die Bibliothek oder die Post zugreifen konnten“. Die Hacker forderten dem Bericht zufolge 200.000 Euro in Bitcoin. Nach einer Woche beschloss die Universität, das Geld zu zahlen, da „persönliche Daten verloren zu gehen drohten und es den Studenten nicht mehr möglich war, Prüfungen abzulegen oder an ihren Abschlussarbeiten zu arbeiten“.
Universität bekommt 500.000 Euro zurück
Die niederländische Polizei verfolgte einen Teil des gezahlten Lösegelds bis zu einem Konto eines Geldwäschers in der Ukraine zurück. Im Jahr 2020 beschlagnahmten Staatsanwälte das Konto, auf dem sich eine Reihe verschiedener Kryptowährungen befanden, darunter 40.000 Euro des von der Universität Maastricht gezahlten Lösegeldes. „Als es nun nach mehr als zwei Jahren endlich möglich war, das Geld zurückzuholen, war der Wert von 40.000 Euro auf eine halbe Million Euro gestiegen“, schrieb die Zeitung. Die Universität werde also 500.000 Euro zurückbekommen.
Der Betrag soll in einen Fonds zur Unterstützung finanziell schwacher Studenten fließen, teilte die Universität mit. Die Ermittlungen gegen die Hacker dauern dem Zeitungsbericht zufolge an.