Wegen diverser Aktivitäten im rechtsextremen Netzwerk „Nordkreuz“ hat ein Grundschullehrer im März 2021 seinen Job verloren. Dagegen klagte der Lehrer und scheiterte nun in letzter Instanz, wie der „Norddeutsche Rundfunk“ (NDR) am Mittwoch berichtete.
Zuvor war der Betroffene vor dem Arbeitsgericht Schwerin gegen seine Kündigung vorgegangen. Ein Angestellter bei einer staatlichen Einrichtung müsse für die Republik und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen, argumentierte das Land in dem Verfahren.
Durch Chatverläufe auf die Spur gekommen
Als Lehrer sei der Kläger für den Schuldienst daher ungeeignet, hatte das zuständige Bildungsministerium seinen Schritt begründet. Der Pädagoge ging gegen die zugunsten des Landes ausgefallene Entscheidung in Berufung. Das Landesarbeitsgericht in Rostock bestätigte jüngst jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Im Jahr 2017 war das rechtsextreme Netzwerk „Nordkreuz“ aufgeflogen. In diesem Zusammenhang wurde gegen einige dort engagierte Akteure wegen des Verdachts auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Darüber hinaus wurden rechtsextreme Chat-Verläufe ausgewertet. In diesem Zusammenhang rückte auch der Grundschullehrer aus dem Raum Schwerin in den Fokus der Ermittlungen. Das Bildungsministerium reagierte und sprach März 2021 die Kündigung aus.
Kontakte zu rechtsextremem „Nordkreuz“: Schulbehörde darf Lehrer entlassen
23 Juni 2022
Ein Grundschullehrer verlor seinen Job, weil er im rechtsextremen Netzwerk „Nordkreuz“ aktiv war. Gegen die Kündigung hatte der Lehrer geklagt. Vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock scheiterte er nun am Ende in zweiter Instanz.
TRT Deutsch
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