Eine Verfassungsbeschwerde der hessischen Piratenpartei gegen den sogenannten Hessentrojaner ist in Karlsruhe gescheitert. Sie werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Landesverband der Partei und zwei einzelne Kläger hatten eine Neuregelung zu Onlinedurchsuchungen und der Überwachung von Telekommunikation stoppen wollen. (Az. 1 BvR 1552/19)
Laut der Neuregelung darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe von Software Zugriff auf Festplatten bekommen und Telefonate über das Internet überwachen. Die Beschwerdeführer sahen dadurch ihr Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verletzt. Sie bemängelten unzureichenden Umgang mit möglichen Sicherheitslücken.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Beschwerde aber als unzulässig. Eine mögliche Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers sei nicht ausreichend dargelegt, entschied es. Die Kläger hätten nicht erklärt, dass sie selbst unmittelbar von der Regelung betroffen seien. Ihre Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung und keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Die Piratenpartei in Hessen zeigte sich enttäuscht, erklärte auch, sie sehe es als Erfolg, „eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit für die Problematik des Einsatzes von Staatstrojanern geschaffen zu haben.“ Die Partei habe viel Zuspruch für das Anliegen erhalten, „dass der Staat die Bevölkerung und die Hersteller auf Sicherheitslücken in IT-System hinweisen soll, statt diese Sicherheitslücken geheim zu halten und für Überwachungszwecke auszunutzen“, erklärte Carsten Baums, politischer Geschäftsführer des Landesverbands.
Karlsruhe: Piraten klagen erfolglos gegen „Hessentrojaner“
9 März 2022
Die hessische Piratenpartei ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Hessentrojaner gescheitert. Der Polizei in Hessen ist es seit einigen Jahren erlaubt, mithilfe von Staatstrojanern IT-Geräte auszuspähen.
AFP
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