„Deutsches Reichsbräu“: Verkauf von Neonazi-Bier bleibt straffrei
Der legale Verkauf der umstrittenen Biermarke „Deutsches Reichsbräu“ sorgt bundesweit für Unverständnis. Der Preis und die Symbole der Marke entsprechen den Neonazi-Codes.
„Deutsches Reichsbräu“: Verkauf von Neonazi-Bier bleibt straffrei (DPA)

Der Verkauf einer Biermarke namens „Deutsches Reichsbräu“ zum symbolischen Preis von 18,88 Euro pro Kasten durch einen Getränkemarkt in Sachsen-Anhalt bleibt straffrei. Das Landgericht Halle wies eine Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Naumburg zurück, das Verfahren nicht zu eröffnen. Das Bier war Anfang 2020 von einem Getränkemarkt in Bad Bibra in den Handel gebracht worden, was Empörung zur Folge hatte. Der Name „Deutsches Reichsbräu“ stand in Frakturschrift, die auch bei Neonazis beliebt ist, auf dem Etikett. Zudem prangte dort ein Reichsadler mit ausgebreiteten Schwingen, der in seinen Krallen einen Eichenkranz mit Eisernem Kreuz hielt. Im Hintergrund war ein weiteres Eisernes Kreuz zu erkennen, das sich nach rechts neigte. Der Preis von 18,88 Euro ergab sich aus den Zahlen 18 - Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, die Initialen Adolf Hitlers - und 88, was in der Szene für „Heil Hitler“ steht. Die Generalstaatsanwaltschaft sah in der Darstellung eine Symbolik, die früheren Nazi-Organisationen zum Verwechseln ähnlich ist. Sie wollte den Getränkehändler wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen belangen. Das Amtsgericht Naumburg hingegen sah keine ausreichende Ähnlichkeit mit solchen Kennzeichen und somit auch keine Verwechslungsgefahr. Das Landgericht erkannte nun auf eine „rechtsextreme propagandistische Stoßrichtung der Verwendung des Etiketts“. Sicherlich habe eine „rechtsextreme Gesinnung der an dem Vertrieb der Bierflaschen Beteiligten“ eine Rolle gespielt. Zwar könne die Darstellung des Eisernen Kreuzes im Hintergrund, das ähnlich einem Hakenkreuz auf der Spitze stehe, als Andeutung hierauf verstanden werden. Eine Verwechslungsgefahr bestehe jedoch nicht.

DPA