In Bremen hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) gegen die Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt. Die Brebau GmbH soll ohne Rechtsgrundlage mehr als 9500 Daten über Mietinteressentinnen und Mietinteressenten verarbeitet haben, heißt es in einer Pressemitteilung der LfDI vom Donnerstag. Die Wohnungsbaugesellschaft Brebau ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt Bremen.
Daten vom Kopftuch bis zum Körpergeruch erhoben
In mehr als der Hälfte der Fälle seien Daten erfasst worden, die nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind. So seien laut Pressemitteilung unter anderem Informationen erhoben worden wie jene über ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung. Auch Gesundheitszustand, Haarfrisuren, Körpergeruch und das persönliche Auftreten seien verzeichnet gewesen – obwohl diese nach geltender Rechtslage für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht von Belang sind.
Erstmals im Vorjahr erschienenen Medienberichten zufolge hatte die Wohnungsbaugesellschaft gezielt Menschen nach Herkunft und äußeren Merkmalen kategorisiert. Die Abkürzung E40 stand demnach für Person of Color, ein Vermerk mit der Abkürzung KT für Bewerberinnen bedeutete, diese trage Kopftuch.
Brebau zeigte sich kooperativ
Angesichts der Schwere der Datenschutzverletzung erscheint die Summe von 1,9 Millionen Euro aus Sicht der Datenschutzbehörde als zu gering. Allerdings habe Brebau in dem Verfahren umfassend kooperiert. Als Konsequenz aus den Vorfällen habe Brebau unter anderem zwei leitende Angestellte entlassen. Zudem sollen Kategorisierungen der genannten Art nicht mehr verwendet werden.
Bei Brebau herrsche jedoch kein struktureller Rassismus. Zu diesem Schluss kam ein vom Aufsichtsrat der Brebau beauftragter Sonderermittler in seinem Bericht.