Im dritten Jahr des israelischen Vernichtungskrieges im Gazastreifen steht die Universität Wien wegen ihrer Kooperationen mit israelischen Hochschulen unter wachsendem Druck. Während Studierende einen akademischen Boykott fordern, führt die Universität ihre Partnerschaft mit der Hebräischen Universität Jerusalem fort – einschließlich gemeinsamer Forschungsförderung und Mobilitätsprogramme.
Die Debatte berührt einen grundlegenden Konflikt: Wie weit reicht akademische Freiheit, wenn Universitäten mit Institutionen kooperieren, denen Aktivisten und Wissenschaftler Verbindungen zum israelischen Militär- und Besatzungssystem vorwerfen? Und weshalb bleiben palästinasolidarische Positionen an Hochschulen nach Einschätzung von Amnesty International so oft unter besonderem Rechtfertigungsdruck?
Amnesty International, Human Rights Watch und die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem haben Israels Vorgehen in Gaza als Genozid bezeichnet. Auch die unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kam im September 2025 zu dem Schluss, Israel begehe im Gazastreifen Völkermord. Israel weist den Vorwurf entschieden zurück und beruft sich auf sein Recht zur Selbstverteidigung nach dem Vergeltungsschlag der Widerstandsorganisation Hamas vom 7. Oktober 2023.
Partnerschaft bleibt bestehen
Die Universität Wien führt die Hebräische Universität Jerusalem weiterhin ausdrücklich als „strategische Partneruniversität“. Über ihre Mobility Fellowships fördert sie Forschungsaufenthalte von Beschäftigten in Jerusalem; für Aufenthalte von bis zu acht Wochen sind Reisekosten und Unterkunftszuschüsse vorgesehen. Auch Doktoranden können über ein Erasmus+ Programm Forschungsaufenthalte an der Hebräischen Universität Jerusalem beantragen.
Die Kooperation ist damit nicht bloß ein historisches oder symbolisches Verhältnis. Sie umfasst konkrete institutionelle Förderinstrumente. Noch im Januar 2026 berichtete ein Institut der Universität Wien über eine neue gemeinsame Forschungsförderung mit der Hebräischen Universität Jerusalem. Das geförderte Projekt untersucht die politische Partizipation Jugendlicher in Österreich und Israel und soll laut Universität die langfristige Forschungszusammenarbeit beider Einrichtungen stärken. Die Universität beschreibt das Programm selbst als Instrument zur Vertiefung der Kooperation.
Auch mit weiteren israelischen Institutionen bestehen Beziehungen. So verweist eine Profilseite der Universität Wien auf eine von ihr koordinierte Erasmus+ Kooperation mit der Ben-Gurion-Universität im Negev. Die Partnerschaft wird dort weiterhin genannt.
Gerade diese Kontinuität ist zum Gegenstand studentischen Protests geworden. Anfang Juni stimmte eine selbstorganisierte Studierendenversammlung an der Universität Wien laut Veranstaltern mit großer Mehrheit für einen akademischen Boykott israelischer Hochschulen. Mehr als 1.000 Studierende hatten zuvor die Einberufung unterstützt. Die Resolution richtete sich ausdrücklich gegen die strategische Partnerschaft mit der Hebräischen Universität Jerusalem und forderte zudem eine Zivilklausel gegen militärische Forschung. Der Beschluss ist nicht rechtsverbindlich und verpflichtet die Universität nicht zu einem Kurswechsel. Die Forderung zeigt jedoch, wie direkt die Kooperation inzwischen politisch umkämpft ist.
Kritik an eingeschränktem Raum für Palästina-Solidarität
Amnesty International Österreich sieht die Auseinandersetzung nicht nur als Streit über Partnerschaften, sondern auch als Frage der Grundrechte. In einer schriftlichen Stellungnahme an TRT Deutsch verweist die Organisation auf ihren Bericht „Die Meinungsfreiheit ist hochgradig selektiv“. Darin untersucht Amnesty den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 31. Oktober 2025 auf Grundlage von 19 Interviews, Gerichtsurteilen, Medienberichten und schriftlichen Stellungnahmen staatlicher Stellen sowie der Universität Wien.
Amnesty untersuchte exemplarisch mehrere Vorgänge an der Universität Wien: die Absage der Reihe „Against the Present: Past and Future Perspectives on Palestine“, die Entfernung einer Erklärung gegen Gewalt in Israel und Palästina, die Streichung der Ringvorlesung „Palestine in Global Contexts“ sowie Raumstornierungen für Veranstaltungen mit dem Historiker Rashid Khalidi und der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese. Auch ein Berufungsverfahren, bei dem einer Wissenschaftlerin frühere Solidaritätsbekundungen mit Palästinensern angelastet worden seien, floss in die Analyse ein.
Die Organisation kommt zu dem Schluss, die Universität habe sich in den untersuchten Fällen in Sprache und Ausdrucksformen palästinasolidarischer Positionen eingemischt und damit zu einer Verengung des zivilgesellschaftlichen Raums beigetragen. Der Amnesty-Bericht dokumentiert zudem einen „chilling effect“: Menschen könnten aus Sorge vor Stigmatisierung, Anfeindungen oder Antisemitismusvorwürfen auf Kritik an der israelischen Regierung und öffentliche Solidarität mit Palästinensern verzichten.
Die Universität Wien hatte nach Angaben von Amnesty vor Veröffentlichung des Berichts Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Antwort vom 23. Januar 2026 habe jedoch keine Angaben zu den konkret untersuchten Vorfällen enthalten.
Eine eigene Anfrage von TRT Deutsch an die Universität Wien zu den laufenden Kooperationen, den Boykottforderungen und möglichen menschenrechtlichen Prüfungen blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Boykottaufrufe sind von Meinungsfreiheit gedeckt
Amnesty betont, dass der eigene Bericht keine Untersuchung universitärer Kooperationen sei und deshalb keine konkreten Maßstäbe zur Beendigung oder Fortführung einzelner Partnerschaften formuliere. Die Organisation fordert Universitäten also nicht pauschal auf, Beziehungen zu israelischen Hochschulen abzubrechen.
Klar positioniert sich Amnesty jedoch bei der Frage nach Boykottaufrufen. Das Eintreten für gewaltfreie Boykotte – einschließlich Forderungen der BDS-Bewegung – sei grundsätzlich durch die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit geschützt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2020 im Fall Baldassi gegen Frankreich einen Boykottaufruf als politische Meinungsäußerung unter den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention gestellt.
Nach Darstellung von Amnesty entfalten österreichische Parlaments- und Gemeinderatsbeschlüsse, die BDS pauschal als antisemitisch einordnen, trotz ihrer fehlenden Rechtsverbindlichkeit eine abschreckende Wirkung. Kritik an israelischer Staatspolitik dürfe nicht automatisch mit Antisemitismus gleichgesetzt werden. Das mindert weder die Verpflichtung, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen, noch das Recht jüdischer Studierender und Lehrender auf Schutz vor Diskriminierung und Bedrohung.
Der Konflikt an der Universität Wien verweist damit auf eine tiefere Schieflage: Während institutionelle Kooperationen mit israelischen Hochschulen fortgeführt und durch Förderprogramme abgesichert werden, geraten Veranstaltungen und Stimmen, die die Folgen der israelischen Gewalt für Palästinenser thematisieren, immer wieder unter Druck. Die Universität muss erklären, nach welchen menschenrechtlichen und ethischen Kriterien sie ihre internationalen Partnerschaften bewertet – und wie sie zugleich garantiert, dass Kritik an diesen Partnerschaften nicht an den Hochschultoren endet.























