Der Bundestag hat sprachliche Relikte des Nazi-Regimes aus dem deutschen Namensänderungsrecht getilgt. Das Parlament änderte am Donnerstagabend einstimmig den Gesetzestext aus dem Jahr 1938, in dem trotz zahlreicher Änderungen bis heute vom Deutschen Reich und dem Reichsminister des Innern die Rede war.
Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) erklärte, die Entscheidung habe zwar keine praktische, aber eine hohe symbolische Wirkung. In seiner ursprünglichen Form hatte das Gesetz die jüdischen Deutschen verpflichtet, den zusätzlichen Vornamen Sara oder Israel anzunehmen.
Die jetzt beschlossene Neuregelung geht zurück auf eine Initiative des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein. Seinen Angaben zufolge gibt es noch knapp 30 weitere Gesetze aus der Zeit des NS-Regimes, die aus ähnlichen Gründen bereinigt werden müssten.
Bundestag entfernt Nazi-Begriffe aus Gesetz
12 Feb. 2021
„Deutsches Reich“ und „Reichsminister des Innern“ – diese Begriffe aus der NS-Zeit waren im Gesetz zur Namensänderung noch enthalten. Auf Initiative des Antisemitismusbeauftragten sind die sprachlichen Relikte aus dem Gesetzestext entfernt worden.
DPA
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